Thüringen: Verfassungsrichter kippen Frauenquote

Thüringen: Verfassungsrichter kippen Frauenquote

Fünfzig Prozent weiblicher Anteil, fünfzig Prozent männlicher auf den Wahllisten. Das Verfassungsgericht Weimar hat diese Forderung nur für Thüringen abgelehnt.

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